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19.09.2023 — Aktuelles

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Dieses Förderprogramm unterstützt den erstmaligen Einbau oder den Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

BEG-Einzelmaßnahmen – welcher Sonnenschutz wird gefördert?
Regionale Fachpartner garantieren Ihnen fachgerechte Montage, kompetente Beratung, und kurzfristige Wartung Ihres Sonnenschutzproduktes. Ein klarer Vorteil für Sie – aber auch für die Umwelt. Gefördert wird der erstmalige Einbau oder der Ersatz bei Bestandsgebäuden* von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Motorisierter außenliegender Sonnenschutz erfüllt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung, da er verfahrbar ist und somit den Strahlungseintrag auf die notwendigen Bedürfnisse hin optimiert. Vorteilhaft kann die Ausstattung mit einem Sonnensensor sein. *(mind. fünf Jahre alt)

Welche Fördersätze gibt es bei Einzelmaßnahmen?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto). Für „Einzelmaßnahmenˮ (Teilprogramm BEG EM) beträgt die maximale Höhe der förderungsfähigen Kosten für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Welche Produkte werden gefördert?
Außenliegender und parallel zum Fenster verlaufender Sonnenschutz.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?
Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden. Dieser sorgt dafür, dass Planungsfehler vermieden werden. Darüber hinaus erstellt er eine so genannte „technische Projektbeschreibungˮ (TPB), mit der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird, bevor der (eigentliche) Antrag gestellt werden kann. Für diese stellt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Formular zur Verfügung. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!!!

Welche Nachweise werden benötigt

  • Bestätigung eines Energieberaters Ihrer Wahl aus der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de)
  • Herstellernachweis zu dem Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgungʺ
  • Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben – der DIN 4108-2 zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Vorhabens bezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -kosten.

Quelle: bmwi.de (tma-beg-em.pdf – Seite 5, 1.2)

Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung